Aktuelles

Schutz- und Hygienekonzept der Tennisabteilung im TSV Langenzenn 1894 e. V.

Zum Schutz unserer Spieler und Besucher der Tennisanlage vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten und zu kontrollieren. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden sämtliche Mitglieder und Trainer per E-Mail über dieses Schutz- und Hygienekonzept informiert. Mitglieder der Abteilungsleitung sind berechtigt, Personen, die sich nicht an diese Regeln halten, einen Platzverweis zu erteilen.

Grundsätzlich gilt derzeit bei einer Inzidenz über 100:

  • Einzel darf gespielt werden.
  • Doppel darf nur mit Spielern eines Haushalts gespielt werden.
  • Ein “Gruppentraining” kann bestehen aus:
    • 2 Teilnehmern aus getrennten Haushalten.
    • mehreren Personen aus einem Haushalt.

Der Trainer darf die oben genannten Personen trainieren, wenn er nicht selbst am Spielgeschehen teilnimmt, also keine Ballwechsel spielt. Falls er mitspielt, darf er nur Einzeltraining geben.

Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz ist die erste Abteilungsleiterin Gabriele Jungmeier:

 

 

 

 

 

info@tennis-langenzenn.de

Mobil: 0170 7628879

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Auf dem Gelände ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (circa zwei ausgestreckte Armlängen). Eine Nichteinhaltung dieses Mindestabstands von ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Lebenspartnern/Ehepartner/Eltern und Kindern.

Auf dem gesamten Sportgelände ist von allen Personen ab 15 Jahren eine Maske (FFP2) zu tragen! Unter 15 und ab 6 Jahren ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur auf dem Tennisplatz abgenommen werden! Gespielt werden darf also ohne Maske.

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen (z. B. Fieber, Husten, Geschmacks-/Geruchsverlust, Atemnot, Halsschmerzen), wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Umkleiden und Duschen sind geschlossen und dürfen nicht benutzt werden!

Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.

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  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

Alle Spieler/-innen werden vor Betreten der Tennisplätze über die Pflicht zur Einhaltung der Abstandsregeln durch Aushang von Hinweisschildern nochmals an den durch Schloss gesicherten Türen belehrt.

Die Bänke auf den Tennisplätzen wurden im Abstand von mindestens 1,5 Metern aufgestellt.

  1. Maßnahmen in sanitären Einrichtungen

Bei der Nutzung unserer Toiletten gilt ebenfalls eine Maskenpflicht (FFP2). Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt (Türe offen lassen).

Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.

In den Toiletten stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Alle Spieler werden angehalten, möglichst häufig Hände zu waschen. Nach Nutzung der Sanitäranlagen muss das Waschbecken, insbesondere der Wasserhahn, vom Nutzer mit einem Einmalhandtuch abgewischt werden. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. 

Die Duschen und Umkleiden sind geschlossen!

  1. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Auf der Anlage befindliche Personen mit entsprechenden Symptomen werden aufgefordert, die Tennisanlage zu verlassen und sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden. Die Mannschaftsführer werden bei Spieltagen gesondert darauf hingewiesen, die anwesenden Spieler zu ihrem Gesundheitszustand zu befragen und explizit auf die Hygieneregeln hinzuweisen.

Jeder Spieler ist durch die elektronische Buchung des Platzes über Courtbooking registriert, so dass bei bestätigten Infektionen Personen ermittelt und informiert werden können, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ggf. ein Infektionsrisiko besteht.

Anleitungen zur Handhygiene sind auf den den Tennisumkleiden zugehörigen Toiletten, die mit einem Waschbecken ausgestattet sind, ausgehängt.

Einmal-Papier-Handtücher werden zur Benutzung auf den den Tennisumkleiden zugehörigen Toiletten bereitgestellt.

Einweghandschuhe werden bereitgestellt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Desinfektionsmittel werden zur allgemeinen Benutzung auf jedem Tennisplatz auf einer der Bänke bereitgestellt.

 

  1. Zugangsreglementierung

Die Tennisplätze sind durch Schließanlagen gesichert, nur Mitglieder der Tennisabteilung haben mit einem mit Aufnahme übergebenen Schlüssel Zutritt.

Bei Medenspielen erhalten die auf dem Medenspielbogen notierten Spieler/innen ebenfalls Zutritt zu den Tennisplätzen.

Desweiteren erhalten Spieler Zutritt, die eine Trainingsstunde bei unseren Trainern gebucht haben.

Zuschauer dürfen derzeit leider nicht zugelassen werden.

 

  1. Regelungen zum Medenspielbetrieb

Am Wettkampf dürfen nur Spieler teilnehmen, die keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.

 Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.

Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

 Die Heim- und Gastmannschaft betreten den Tennisplatz getrennt voneinander.

Eine Bewirtung findet leider nicht statt. Die Spieler bringen Essen und Getränke selbst mit.

 

  1. Die Tennishütte ist geschlossen!

 

Langenzenn, den 23.04.2021                     

Gabriele Jungmeier, Abteilungsleiterin

 

Die Schutz- und Hygienemaßnahmen der Tennisabteilung im TSV 1894 e. V. Langenzenn als PDF herunterladen.

 

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